VERLEIHBEDINGUNGEN UND REGLEMENT
Die hier angeführten Leihbedingungen sind wesentlicher Bestandteil des gegenständlichen Leihvertrages.
1.
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Der Mieter übernimmt für den Leihgegenstand die volle Verantwortung. | ||||||||||||
2.
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Im Falle einer gänzlichen Beschädigung oder eines Diebstahls, wird die gegenständliche Ausrüstung dem Mieter zum Neuwert-Verkaufspreis angelastet. | ||||||||||||
3.
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Im Falle einer teilweisen Beschädigung der Leihware, wird dem Mieter der Schadenersatz gemäß der geltenden Tarifordnung für Reparaturen angelastet. | ||||||||||||
4.
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Bei Diebstahl ist der Mieter verpflichtet, beim zuständigen Ordnungsdienst Anzeige zu erstatten. | ||||||||||||
5.
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Während der Vertragszeit, kann die Leihware jederzeit mit gleichwertigem Material ausgewechselt werden. Sie kann auch mit dem Material einer anderen Kategorie und Werteinstufung ausgetauscht werden, wobei im Falle einer höheren Kategorie der Differenzbetrag verrechnet wird jedoch bei Wahl einer niedrigeren Kategorie keine Rückvergütung erstattet wird. | ||||||||||||
6.
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Die Leihgebühr wird bis zum Tag der Rückgabe angerechnet bzw. einschließlich diesem, wenn die Ausrüstung erst nach 10.00 Uhr Vormittags rückerstattet wird. | ||||||||||||
7.
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Sollte die Leihware aus irgendwelchem Grunde nicht zu der terminlichen Vereinbarungen rückerstattet werden, wird am siebten Tag nach dem vereinbarten Rückgabetag gegen dem Mieter zwangsläufig Anzeige wegen Diebstahls erstattet. | ||||||||||||
8.
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Der Leihvertrag kann mit Rückgabe der Leihware vorzeitig aufgelöst werden, ohne jeglichen Anspruch auf Rückvergütung seitens des Mieters. | ||||||||||||
9.
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Rückzahlungen werden ausschließlich im Falle von Krankheit bzw. Unfall, gegen Vortrag einer ordnungsgemäßen ärztlichen Bescheinigung vorgenommen. | ||||||||||||
10.
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Für das Montieren, Einstellen und Reparieren der Sicherheitsbindungen als auch für den Verleih von Skier, Snowboards und anderen von uns verleihenden Artikel, bedarf es der Unterzeichnung des Leihvertrages zur Bestätigung der Kenntnisnahme der geltenden Bedingungen, die ausdrücklich die Einstellung der Bindungen, gemäß den vom Mieter genannten Angaben und genauestens laut erfassender Anleitung der Herstellerfirma bestimmen. | ||||||||||||
11.
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Gegenständlicher Leihvertrag hat nur nach erfolgter Bezahlung Gültigkeit, mittels Hinterfügung eines Betrages im Gegenwort der Leihware bzw. Deponierung eines gültigen Personalausweises. | ||||||||||||
12.
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Mitteilung zum Datenschutz (Art. 13 des G.D. 196/2003): | ||||||||||||
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13.
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Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages akzeptiert der Kunde zur Gänze di Verleihbedingungen. | ||||||||||||
14.
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Zuständiger Gerichtsort ist Bozen. |